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Kostenübernahme für den Mobi‑Roll MR22 

Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie die Miete für den orthopädischen Knieroller Mobi‑Roll MR22 von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erstatten lassen können. Der Mobi‑Roll MR22 ist ein geprüftes Hilfsmittel und im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen unter der HMV‑Nummer 22.50.02.0002 gelistet.

Wichtig für Sie: In der Regel wird die Miete durch die Krankenkasse erstattet, der Kauf wird nicht übernommen. Eine Bestellung mit Vorauszahlung ist immer erforderlich – ein Rezept allein reicht nicht aus.

So bekommen Sie den Mobi‑Roll MR22 mit Rezept

1. Mobi‑Roll MR22 online mieten

So funktioniert die Bestellung auf unserer Webseite:

  • Wählen Sie das gewünschte Mobi‑Roll‑Modell und ggf. Zubehör.
  • Legen Sie die gewünschte Mietdauer fest.
  • Geben Sie Ihre Adresse, E‑Mail und Telefonnummer ein.
  • Bezahlen Sie per Vorkasse, PayPal oder Kreditkarte.

Sie erhalten Ihren Mobi‑Roll in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen. Die Unterlagen für Ihre Krankenkasse (Rechnung, Bescheinigung etc.) liegen dem Paket bei und werden zusätzlich per E‑Mail zugesandt. Ohne Bestellung keine Lieferung – ein Rezept allein genügt nicht.

2. Rezept vom Arzt einholen

Bitten Sie Ihren Arzt (z.B. Hausarzt, Unfallchirurg oder Orthopäde), ein Rezept mit folgenden Angaben auszustellen:

  • Hilfsmittel: Mobi‑Roll MR22, orthopädischer Knieroller;
  • HMV‑Nr.: 22.50.02.0002;
  • Mietdauer: z.B. mindestens 4 Wochen;
  • Diagnose und kurze medizinische Begründung (z.B. Fuß‑ oder Sprunggelenksoperation, Fraktur, Achillessehnenruptur, Hallux‑valgus‑Operation, eingeschränkte Mobilität).

Tipp: Sie können uns ein Foto Ihres Rezepts vorab zur Prüfung per E‑Mail schicken. So vermeiden Sie Formfehler und Rückfragen durch die Krankenkasse.

3. Unterlagen bei der Krankenkasse einreichen

Alle nötigen Unterlagen für den Hilfsmittelantrag erhalten Sie automatisch mit der Lieferung. Unser Vertragspartner REHA PARTNER THOMAS GmbH übernimmt auf Wunsch die Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse.

Nach Genehmigung überweist die Krankenkasse den Erstattungsbetrag an unseren Vertragspartner, und wir erstatten Ihnen den bewilligten Teil Ihrer Zahlung (abzüglich Versandkosten und ggf. Eigenanteil oder Abzügen durch die Krankenkasse).

4.Verlängerung der Mietdauer

  • Eine Verlängerung der Miete ist möglich, in der Regel ab 4 weiteren Wochen. Hier gehts zu Verlängerung
  • Dafür benötigen Sie ein neues Rezept mit angepasster Mietdauer.
  • Die Verlängerung können Sie einfach und ohne Login über unsere Webseite beauftragen.

Unterstützung bei Fragen und Ablehnung

Sie haben Fragen zur Kostenerstattung oder zur Antragstellung bei der Krankenkasse? Wir helfen Ihnen gerne weiter – auch telefonisch.

Wir haben bereits viele erfolgreiche Erstattungen für unsere Kundinnen und Kunden begleitet. Wenn Ihre Krankenkasse die Kostenübernahme zunächst ablehnt, unterstützen wir Sie mit Informationen für den Widerspruch.

Hinweise für ältere oder internetunerfahrene Kundinnen und Kunden

  • Eine Bestellung ist immer erforderlich – auch wenn bereits ein Rezept vorliegt.
  • Gerne helfen wir Ihnen am Telefon bei der Online‑Bestellung.
  • Die Krankenkasse erstattet die Miete nachträglich, sobald der Antrag genehmigt ist.

Wichtiger rechtlicher Hinweis

Wir haben sehr gute Erfahrungen mit der Kostenübernahme durch verschiedene gesetzliche Krankenkassen gemacht und bereits zahlreiche Erstattungen begleitet. Eine vollständige oder teilweise Erstattung können wir jedoch nicht garantieren oder beeinflussen. Im Falle einer Ablehnung liegt es an Ihnen, Widerspruch bei Ihrer Krankenkasse einzulegen.

 


3. Unterlagen bei der Krankenkasse einreichen

Alle nötigen Unterlagen erhalten Sie automatisch mit Ihrer Lieferung.
Unser Vertragspartner REHA PARTNER THOMAS GmbH übernimmt die Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse.


  •  Nach Genehmigung durch die Kasse wird uns der Erstattungsbetrag überwiesen. \
  • Wir erstatten Ihnen dann den bewilligten Teil Ihrer Zahlung zurück (abzüglich Versand und ggf. Eigenanteil oder Abzügen durch die Krankenkasse).


 Verlängerung der Mietdauer

  • Eine Verlängerung ist möglich – jedoch nur ab 4 Wochen Verlängerung
  • Dafür benötigen Sie ein neues Rezept
  • Verlängerung einfach und ohne Login über unsere Webseite

 

 Sie haben noch Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter – auch telefonisch:

 Telefon: 0151 40117913
 E-Mail: info@mobi-roll.de


 Hinweise für ältere oder internetunerfahrene Kundinnen und Kunden:

  •  Eine Bestellung ist immer erforderlich – auch mit Rezept
  • Gerne helfen wir Ihnen am Telefon bei der Bestellung
  •  Die Krankenkasse erstattet die Miete nachträglich


Haben Sie Fragen?

Wir sind für Sie da! Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an – wir helfen Ihnen gerne weiter.

Bleiben Sie gesund!

Ihr Mobi-Roll Team


Bitte beachten:

Wir haben zwar sehr gute Erfahrungen mit der Kostenübernahme durch die Krankenkassen gemacht und über 500 Erstattungen für unsere Kunden erwirken können, jedoch weder eine vollständige noch eine teilweise Erstattung garantieren oder beeinflussen können. Sollte Ihre Krankenkasse eine Kostenübernahme ablehnen, müssten Sie gegen diese Entscheidung Einspruch einlegen. In den meisten Fällen ist bereits der erste Einspruch erfolgreich, in wenigen Fällen kann ein zweiter Einspruch erforderlich sein.

Leider ist es oft übliche Praxis der Versicherungen, zunächst eine Kostenübernahme abzulehnen – meist ohne nachvollziehbaren Grund. Wir raten davon ab, eigenständig eine „Vorabklärung“ bei Ihrer Krankenkasse vorzunehmen, da dies häufig zu unangemessenen und unberechtigten Ablehnungen führen kann, die lediglich dazu dienen, Kosten für die Krankenkasse zu sparen.