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Bearbeitungspauschale nach Krankenkassen Ablehnung - REHA PARTNER THOMAS GmbH

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Produktnummer: SW10039
Produktinformationen "Bearbeitungspauschale nach Krankenkassen Ablehnung - REHA PARTNER THOMAS GmbH"
Im Falle einer Ablehnung durch die Krankenkasse muss der Empfänger zeitnah und innerhalb der vorgegebenen Frist Einspruch einzulegen. Die Reckmann GmbH, als Lieferant des Hilfsmittels, hat keinerlei Einfluss auf die Entscheidung der Krankenkasse. Wird kein Einspruch eingelegt oder stellt sich heraus, dass der Empfänger bereits anderweitige Leistungen von der Krankenkasse erhalten hat, über die er den Lieferanten nicht informiert hat, wird ein Bearbeitungsaufwand in Höhe von 80,- € fällig. Dieser Betrag wird von der Reckmann GmbH in Rechnung gestellt, da das Sanitätshaus REHA PARTNER THOMAS GmbH, Schulstr. 17, 47199 Duisburg lediglich als Dienstleister für die Krankenkassen Abrechnungen fungiert. Dieser Vorgang wird zwei Monate nach erstmaliger Ablehnung der Krankenkasse abgeschlossen, unabhängig vom Ergebnis der Entscheidung.

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