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So erhalten Sie den Mobi-Roll MR22 mit Rezept – Erstattung durch Ihre private Krankenkasse, Unfallkasse oder Beihilfe Der Mobi-Roll MR22 ist ein geprüftes Medizinprodukt und im Hilfsmittelverzeichnis unter
Ein Rezept oder Antrag allein genügt nicht.
1. Mobi-Roll MR22 online mieten So bestellen Sie:
2. Rezept vom Arzt einholen Bitten Sie Ihren Arzt um ein Rezept mit diesen Angaben:
So vermeiden Sie Formfehler, die zu Ablehnungen führen könnten. |
3. Unterlagen bei Ihrer Krankenversicherung einreichen
Sie erhalten von uns:
- Rechnung über den Mietzeitraum
- Produkt
- HMV-Nummer
➡ Reichen Sie alles zusammen mit dem Originalrezept bei Ihrer privaten Versicherung ein.
Die Erstattung erfolgt – wie gewohnt - direkt an Sie.
Verlängerung der Miete
- Eine Verlängerung ist jederzeit möglich
- Für eine Erstattung benötigen Sie ein neues Rezept.
- Verlängerung einfach und ohne Login über unsere Webseite durchführen
Was tun bei Ablehnung durch die Versicherung?
- 1. Widerspruch: oft schon formlos erfolgreich
- 2. Widerspruch mit Begründung: in seltenen Fällen nötig
- Tipp: Keine Vorabklärung ohne unsere Unterlagen – das verringert Ihre Chancen
Wir konnten bereits über 500 Erstattungen erfolgreich begleiten
Sie haben Fragen?
Gerne helfen wir Ihnen persönlich weiter:
WhatsApp: 0155 60363010
Telefon: 0151 40117913
E-Mail: info@mobi-roll.de
Hinweise für ältere oder internetunerfahrene Kundinnen und Kunden:
Eine Bestellung ist immer erforderlich – auch mit Rezept
Wir helfen Ihnen gerne am Telefon bei der Bestellung
Die Erstattung erfolgt nachträglich durch Ihre Versicherung
Bitte beachten:
Wir haben zwar sehr gute Erfahrungen mit der Kostenübernahme durch die Krankenkassen gemacht und über 500 Erstattungen für unsere Kunden erwirken können, jedoch weder eine vollständige noch eine teilweise Erstattung garantieren oder beeinflussen können. Sollte Ihre Krankenkasse eine Kostenübernahme ablehnen, müssten Sie gegen diese Entscheidung Einspruch einlegen. In den meisten Fällen ist bereits der erste Einspruch erfolgreich, in wenigen Fällen kann ein zweiter Einspruch erforderlich sein. Leider ist es oft übliche Praxis der Versicherungen, zunächst eine Kostenübernahme abzulehnen – meist ohne nachvollziehbaren Grund. Wir raten davon ab, eigenständig eine „Vorabklärung“ bei Ihrer Krankenkasse vorzunehmen, da dies häufig zu unangemessenen und unberechtigten Ablehnungen führen kann, die lediglich dazu dienen, Kosten für die Krankenkasse zu sparen.




