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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Grundlegende Bestimmungen

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, die Verbraucher oder Unternehmer mit der Reckmann GmbH über den Online-Shop www.mobi-roll.de oder auf anderem Fernkommunikationsweg abschließen. Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(2) Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

(3) Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Gegenstand der von der Reckmann GmbH angebotenen Verträge ist der Verkauf und die Vermietung medizinischer Mobilitätshilfen sowie von Zubehör und damit verbundenen Dienstleistungen.

(2) Die Präsentation von Produkten und Dienstleistungen im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar.

(3) Mit dem Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die Reckmann GmbH die Bestellung ausdrücklich annimmt oder die bestellte Ware versendet beziehungsweise die medizinische Mobilitätshilfe an den Kunden oder eine von ihm benannte empfangsberechtigte Person übergibt.

(4) Erfolgt die Bestellung über das Online-Warenkorbsystem, kann der Kunde vor dem verbindlichen Absenden der Bestellung sämtliche Eingaben jederzeit überprüfen, berichtigen oder den Bestellvorgang abbrechen.

(5) Bestellungen oder Angebotsanfragen, die außerhalb des Online-Shops, insbesondere per E-Mail, Telefon oder über sonstige Fernkommunikationsmittel erfolgen, sind zunächst unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die Annahme des Angebots durch die jeweils andere Vertragspartei zustande.

(6) Die Abwicklung der Bestellung sowie sämtliche vertragsrelevanten Informationen erfolgen grundsätzlich elektronisch per E-Mail. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist und der Empfang von E-Mails, insbesondere durch Spam-Filter, nicht verhindert wird.

 

§ 3 Vertragslaufzeit und Vertragsänderungen bei Mietverträgen

(1) Die Laufzeit des Mietvertrages richtet sich nach der im jeweiligen Angebot oder in der Bestellung vereinbarten Mietdauer.

(2) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, beginnt die Mietzeit mit der Übergabe der medizinischen Mobilitätshilfe an den Kunden oder eine von ihm benannte empfangsberechtigte Person. Erfolgt der Versand durch einen Versanddienstleister, gilt die Übergabe mit der nachgewiesenen Auslieferung als erfolgt.

(3) Eine Verlängerung der Mietzeit ist grundsätzlich möglich. Sie bedarf einer entsprechenden Vereinbarung zwischen dem Kunden und der Reckmann GmbH und kann von der Verfügbarkeit der jeweiligen medizinischen Mobilitätshilfe sowie – soweit einschlägig – von einer erneuten ärztlichen Verordnung oder Genehmigung des Kostenträgers abhängig sein.

(4) Eine Verkürzung der vereinbarten Mietdauer ist nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich. Die hierdurch erforderliche Neuberechnung des Mietpreises erfolgt nach der zum Zeitpunkt der Vertragsänderung gültigen Preisstruktur. Soweit durch die Vertragsänderung zusätzlicher Bearbeitungsaufwand entsteht, kann die Reckmann GmbH hierfür ein angemessenes Bearbeitungsentgelt gemäß der zum Zeitpunkt der Vertragsänderung gültigen Preisliste berechnen.

(5) Änderungen des Mietvertrages, insbesondere hinsichtlich der Mietdauer, der Lieferanschrift oder sonstiger vertragswesentlicher Angaben, bedürfen der Textform (z. B. E-Mail), soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist. Solche Vertragsänderungen können zu einer Anpassung der Liefer- oder Bearbeitungszeiten führen.

 

§ 4 Zahlungsarten und Zahlungsabwicklung

(1) Die jeweils zur Verfügung stehenden Zahlungsarten werden dem Kunden während des Bestellvorgangs sowie auf den entsprechenden Informationsseiten des Online-Shops angezeigt.

(2) Soweit die Zahlungsabwicklung über externe Zahlungsdienstleister erfolgt, gelten ergänzend deren Vertrags- und Nutzungsbedingungen. Die Reckmann GmbH hat keinen Einfluss auf die Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Zahlungsdienstleister.

(3) Die Verarbeitung von Zahlungsvorgängen kann durch beauftragte Zahlungsdienstleister erfolgen. Hierbei werden ausschließlich diejenigen Daten übermittelt, die zur Durchführung der Zahlung und zur Vertragserfüllung erforderlich sind.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die gewählte Zahlungsart zum Zeitpunkt der Durchführung der Zahlung verfügbar und ausreichend gedeckt ist.

(5) Zahlungen gelten erst dann als erfolgt, wenn der entsprechende Betrag der Reckmann GmbH endgültig und unwiderruflich gutgeschrieben wurde.

 

§ 5 Zurückbehaltungsrecht und Eigentumsvorbehalt

(1) Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(2) Bei Kaufverträgen bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der Reckmann GmbH.

§ 6 Gewährleistung

(1) Für Kaufverträge gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.

(2) Der Kunde wird gebeten, gelieferte Waren sowie übergebene medizinische Mobilitätshilfen unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und erkennbare Beanstandungen der Reckmann GmbH sowie gegebenenfalls dem Transportunternehmen unverzüglich mitzuteilen. Die Nichtbeachtung dieser Bitte berührt die gesetzlichen Rechte des Kunden nicht.

(3) Soweit Eigenschaften einer Ware oder einer medizinischen Mobilitätshilfe von den objektiven gesetzlichen Anforderungen abweichen, gelten diese Abweichungen nur dann als vereinbart, wenn der Kunde hierüber vor Abgabe seiner Vertragserklärung ausdrücklich informiert wurde und den Abweichungen gesondert zugestimmt hat.

(4) Bei Mietverträgen ist der Kunde verpflichtet, erkennbare Mängel, Funktionsstörungen oder Beschädigungen der gemieteten medizinischen Mobilitätshilfe der Reckmann GmbH unverzüglich mitzuteilen. Soweit die sichere Nutzung beeinträchtigt oder ein sicherheitsrelevanter Mangel vorliegt, darf die medizinische Mobilitätshilfe bis zur Klärung oder Beseitigung des Mangels nicht weiter verwendet werden. Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden aus dem Mietverhältnis bleiben hiervon unberührt.

 

§ 7 Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht eingeschränkt werden.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung der Sitz der Reckmann GmbH. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand innerhalb Deutschlands oder der Europäischen Union hat oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.

(3) Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht/CISG) ist ausgeschlossen.

II. Kundeninformationen

1. Identität des Unternehmers

Reckmann GmbH
Bernsweg 32
47445 Moers
Deutschland

Telefon: +49 (0)151 40117913
E-Mail: info@mobi-roll.de

Alternative Streitbeilegung

Die Reckmann GmbH ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

2. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages

Die Informationen über die technischen Schritte zum Vertragsschluss, den Abschluss des Vertrages sowie die Möglichkeiten zur Berichtigung von Eingabefehlern ergeben sich aus § 2 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I).

 

3. Vertragssprache und Vertragstextspeicherung

3.1. Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

3.2. Der Vertragstext wird von der Reckmann GmbH nicht dauerhaft gespeichert. Vor Abschluss der Bestellung können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gespeichert werden. Nach Eingang der Bestellung erhält der Kunde die Bestelldaten, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen für Fernabsatzverträge sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen per E-Mail.

3.3. Erfolgt der Vertragsschluss außerhalb des Online-Shops, insbesondere aufgrund einer individuellen Angebotsanfrage, erhält der Kunde sämtliche Vertragsunterlagen in Textform (z. B. per E-Mail). Diese können ausgedruckt oder elektronisch gespeichert werden.

4. Verhaltenskodizes

Die Reckmann GmbH hat sich den Qualitätskriterien des Händlerbund Käufersiegels unterworfen.

Die jeweils geltenden Zertifizierungskriterien können auf der Internetseite des Händlerbundes eingesehen werden.

5. Wesentliche Merkmale der Waren und Dienstleistungen

Die wesentlichen Merkmale der angebotenen Waren, medizinischen Mobilitätshilfen, Zubehörteile, Mietleistungen und sonstigen Dienstleistungen ergeben sich aus der jeweiligen Produkt- oder Leistungsbeschreibung sowie den gegebenenfalls beigefügten Bedienungs-, Gebrauchs- oder Montageanleitungen.

6. Preise und Zahlungsmodalitäten

6.1. Die in den jeweiligen Angeboten angegebenen Preise sind Gesamtpreise. Sie enthalten sämtliche Preisbestandteile einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

6.2. Liefer-, Versand- sowie gegebenenfalls Rücksendekosten sind nicht im Preis enthalten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Die jeweils anfallenden Kosten werden dem Kunden vor Abschluss der Bestellung gesondert angezeigt.

6.3. Bei Lieferungen in Staaten außerhalb der Europäischen Union können zusätzliche Kosten entstehen, insbesondere Zölle, Steuern oder Gebühren, die von der Reckmann GmbH nicht beeinflusst werden können und vom Kunden zu tragen sind.

6.4. Kosten, die durch Geldübermittlungen oder Währungsumrechnungen entstehen, trägt der Kunde, sofern diese nicht von der Reckmann GmbH zu vertreten sind.

6.5. Die jeweils verfügbaren Zahlungsarten werden dem Kunden während des Bestellvorgangs angezeigt.

6.6. Soweit in der jeweiligen Zahlungsart oder im Angebot nichts anderes bestimmt ist, sind sämtliche Zahlungsansprüche unmittelbar nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig.

 

7. Lieferbedingungen

7.1. Lieferbedingungen, Lieferzeiten sowie gegebenenfalls bestehende Lieferbeschränkungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot sowie den auf der Internetseite der Reckmann GmbH bereitgestellten Informationen.

7.2. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der gekauften Ware während des Versands erst mit der Übergabe an den Kunden oder eine von ihm benannte empfangsberechtigte Person über. Dies gilt nicht, wenn der Kunde selbst ein anderes als das von der Reckmann GmbH benannte Transportunternehmen oder eine andere zur Ausführung der Versendung bestimmte Person beauftragt hat.

 

8. Rückgabe und Rücksendungen

8.1. Im Falle eines gesetzlichen Widerrufs gelten ausschließlich die Regelungen der jeweils gültigen Widerrufsbelehrung.

8.2. Die Rückgabe oder Rücksendung von Waren sowie medizinischen Mobilitätshilfen außerhalb eines gesetzlichen Widerrufs richtet sich nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen sowie den von der Reckmann GmbH erteilten Rückgabe- oder Rücksendeanweisungen.

8.3. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind medizinische Mobilitätshilfen nach Beendigung des Mietverhältnisses vollständig, gereinigt und in einem dem vertragsgemäßen Gebrauch entsprechenden Zustand zurückzugeben.

 

9. Gesetzliche Mängelhaftung

Für Kaufverträge gelten die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte. Ergänzende Regelungen ergeben sich aus § 6 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I).

 

10. Vertragslaufzeit und Beendigung von Mietverträgen

Informationen zur Laufzeit, Verlängerung sowie Beendigung von Mietverträgen ergeben sich aus § 3 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I) sowie aus dem jeweiligen Angebot.

 

§ 11 Medizinische Versorgung und Vertragsverhältnis

(1) Vertragspartner des Miet- oder Kaufvertrages ist ausschließlich die Reckmann GmbH. Eine gesetzliche oder private Krankenkasse, Pflegekasse, Berufsgenossenschaft, ein Unfallversicherungsträger oder sonstiger Kostenträger wird durch eine ärztliche Verordnung, einen Antrag auf Kostenübernahme oder die Durchführung eines Erstattungsverfahrens nicht Vertragspartner.

(2) Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung des vereinbarten Miet- oder Kaufpreises besteht unabhängig davon, ob und in welchem Umfang ein Kostenträger die Kosten übernimmt oder später erstattet. Das Risiko einer vollständigen oder teilweisen Ablehnung der Kostenübernahme trägt ausschließlich der Kunde.

(3) Erfolgt die Versorgung vor einer Entscheidung des Kostenträgers, geschieht dies auf Wunsch des Kunden im Rahmen des zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Miet- oder Kaufvertrages.

(4) Eine spätere Bewilligung, Ablehnung, Kürzung oder Verzögerung der Kostenübernahme berührt die Wirksamkeit des Vertrages sowie die daraus resultierenden Zahlungspflichten des Kunden nicht.

(5) Soweit Zahlungen eines Kostenträgers unmittelbar an die Reckmann GmbH oder den beauftragten Abrechnungspartner geleistet werden und eindeutig dem jeweiligen Vertrag zugeordnet werden können, werden diese auf die Forderung des Kunden angerechnet.

(6) Die Reckmann GmbH übernimmt keine Gewähr für die Bewilligung, den Umfang oder den Zeitpunkt einer Kostenübernahme oder Kostenerstattung.

 

§ 12 Abrechnung, Kostenübernahme und Mitwirkung des Kunden

(1) Die Reckmann GmbH kann sich zur Durchführung von Kostenübernahme-, Genehmigungs- oder Erstattungsverfahren eines externen Abrechnungspartners bedienen.

(2) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die zur Vertragsdurchführung und Abrechnung erforderlichen personenbezogenen Daten sowie die notwendigen Vertrags- und Leistungsunterlagen an den beauftragten Abrechnungspartner übermittelt werden, soweit dies gesetzlich zulässig und zur Durchführung des Vertrages erforderlich ist.

(3) Die Unterstützung bei der Beantragung einer Kostenübernahme oder Kostenerstattung erfolgt freiwillig und begründet keinen Anspruch auf eine Bewilligung durch den jeweiligen Kostenträger.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche für das jeweilige Verfahren erforderlichen Unterlagen vollständig, richtig und fristgerecht zur Verfügung zu stellen.

(5) Werden erforderliche Unterlagen trotz Aufforderung nicht oder nicht vollständig eingereicht, ist die Reckmann GmbH berechtigt, ihre Unterstützung im Kostenübernahme- oder Erstattungsverfahren einzustellen.

(6) Verzögerungen, Ablehnungen oder sonstige Nachteile, die auf Entscheidungen des Kostenträgers oder auf unvollständigen, fehlerhaften oder verspätet eingereichten Unterlagen beruhen, liegen außerhalb des Verantwortungsbereiches der Reckmann GmbH.

(7) Die Einleitung oder Durchführung eines Kostenübernahme- oder Widerspruchsverfahrens hat keinen Einfluss auf die Fälligkeit der vertraglich vereinbarten Zahlungen, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

 

§ 13 Besondere Regelungen für Mietverträge

(1) Die medizinische Mobilitätshilfe wird dem Mieter ausschließlich für die vereinbarte Mietdauer überlassen. Sie bleibt während der gesamten Mietzeit Eigentum der Reckmann GmbH.

(2) Der Mieter hat die medizinische Mobilitätshilfe pfleglich, entsprechend ihrer Zweckbestimmung sowie unter Beachtung der Bedienungs- und Sicherheitshinweise zu verwenden. Eine dauerhafte Überlassung oder Weitervermietung an Dritte sowie eine gewerbliche oder zweckwidrige Nutzung sind unzulässig.

(3) Der Mieter ist verpflichtet, die medizinische Mobilitätshilfe unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit, offensichtliche Beschädigungen und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und erkennbare Mängel unverzüglich mitzuteilen.

(4) Veränderungen, Umbauten oder Reparaturen dürfen ausschließlich durch die Reckmann GmbH oder durch von ihr autorisierte Personen vorgenommen werden.

(5) Mängel, Funktionsstörungen oder Beschädigungen sind der Reckmann GmbH unverzüglich nach deren Feststellung mitzuteilen.

(6) Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist die medizinische Mobilitätshilfe einschließlich sämtlichen Zubehörs vollständig und gereinigt zurückzugeben.

(7) Normale, durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstandene Gebrauchsspuren stellen keinen Schaden dar. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsvorschriften.

(8) Der Verlust oder Diebstahl der medizinischen Mobilitätshilfe ist der Reckmann GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

 

§ 14 Rückgabe und technische Prüfung

(1) Nach Eingang der zurückgegebenen medizinischen Mobilitätshilfe erfolgt eine technische Sicht- und Funktionsprüfung sowie eine hygienische Aufbereitung.

(2) Festgestellte Beschädigungen oder fehlende Bestandteile werden dokumentiert. Etwaige Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den vertraglichen Vereinbarungen.

(3) Zur Dokumentation des Zustandes der medizinischen Mobilitätshilfe ist die Reckmann GmbH berechtigt, sowohl vor der Auslieferung als auch nach der Rückgabe Fotografien oder Videoaufnahmen anzufertigen.

(4) Vor einer erneuten Vermietung können erforderliche Wartungs-, Instandsetzungs- oder Hygienemaßnahmen durchgeführt werden.

(5) Wird die medizinische Mobilitätshilfe nicht fristgerecht zurückgegeben, ist die Reckmann GmbH berechtigt, die vereinbarte Miete bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe weiter zu berechnen, soweit gesetzlich zulässig.

 

§ 15 Beratung und Service

(1) Beratungsleistungen der Reckmann GmbH erfolgen ausschließlich auf Grundlage der vom Kunden mitgeteilten Informationen und ersetzen keine ärztliche, therapeutische oder sonstige medizinische Beratung.

(2) Angaben über Lieferzeiten stellen voraussichtliche Zeitangaben dar, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde.

(3) Während der Mietdauer unterstützt die Reckmann GmbH den Kunden im angemessenen Umfang bei Fragen zur Bedienung und Nutzung der medizinischen Mobilitätshilfe.

(4) Bei berechtigten technischen Beanstandungen bemüht sich die Reckmann GmbH im Rahmen ihrer betrieblichen Möglichkeiten um eine zeitnahe Reparatur oder einen Austausch. Ein Anspruch auf eine sofortige Reparatur oder einen sofortigen Austausch besteht nicht.

(5) Ein Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Ersatzgerätes besteht nicht.

 

§ 16 Haftung des Mieters

Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für alle Schäden an der medizinischen Mobilitätshilfe einschließlich ihres Zubehörs, die durch vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzungen entstehen.

 

§17 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Streiks, behördliche Maßnahmen, Pandemien oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, welche die Lieferung oder Vertragserfüllung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat die Reckmann GmbH nicht zu vertreten. Die Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich für die Dauer der Behinderung.

 

§18 Schlussbestimmungen

(1) Die von der Reckmann GmbH angebotenen medizinischen Mobilitätshilfen entsprechen den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften für Medizinprodukte, soweit diese auf das jeweilige Produkt Anwendung finden.

(2) Technische Weiterentwicklungen sowie konstruktive oder produktionsbedingte Änderungen bleiben vorbehalten, soweit dadurch die vereinbarte Funktion oder Gebrauchstauglichkeit nicht beeinträchtigt wird.

(3) Produktabbildungen sowie technische Angaben dienen der allgemeinen Produktbeschreibung. Handelsübliche oder technisch bedingte Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.


Letzte Aktualisierung: 27.07.2026