Taggleiche Bestellabwicklung bis 10:00 Uhr (Mo.-Fr.)

  Versand aus Deutschland [NRW]

Mit dem Mobi-Roll MRW 25 CC präsentieren wir eine echte Weltneuheit: Seit dem 18. August 2025 ist dieses Modell beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen und beurkundet – ein klarer Beweis für unsere Innovationskraft und den einzigartigen Charakter dieses Produkts. 

🧾 Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse

So erhalten Sie den Mobi-Roll MR22 mit Rezept

Der Mobi-Roll MR22 ist ein geprüftes Medizinprodukt und unter der 
HMV-Nummer 22.50.02.0002 im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen gelistet.

✅ In der Regel wird die Miete durch Ihre Krankenkasse erstattet.
❌ Kauf wird nicht  übernommen.

❗ Wichtig: Erst bestellen – dann erstatten lassen!

Ein Rezept allein reicht nicht aus! 
Der Mobi-Roll wird geliefert, wenn zuvor eine Bestellung mit Vorauszahlung erfolgt ist.

✅ Schritt-für-Schritt zur Erstattung

1. Mobi-Roll MR22 online mieten

So funktioniert die Bestellung:

  1. Gehen Sie auf unserer Webseite zur Rubrik „Mieten“
  2. Wählen Sie das gewünschte Modell und ggf. Zubehör
  3. Bestimmen Sie die gewünschte Mietdauer
  4. Geben Sie Ihre Adresse, E-Mail und Telefonnummer ein
  5. Bezahlen Sie per Vorkasse, PayPal oder Kreditkarte.

🕐 Lieferung innerhalb von 1–2 Werktagen
📦 Sie erhalten alle Unterlagen für Ihre Krankenkasse automatisch mit dem Paket (und zusätzlich per E-Mail)

❗ Ohne Bestellung keine Lieferung! Ein Rezept allein genügt nicht.

2. Rezept vom Arzt einholen

Bitten Sie Ihren Arzt (z.B. Hausarzt oder Orthopäde), ein Rezept mit folgenden Angaben auszustellen:

  • Hilfsmittel: Mobi-Roll MR22
  • HMV-Nr.: 22.50.02.0002
  • Mietdauer: mindestens 4 Wochen
  • Diagnose + kurze medizinische Begründung (z.B. Operation, Mobilitätsstörung)

📸 Tipp: Senden Sie uns vorab ein Foto zur Prüfung:

So vermeiden Sie Formfehler und Rückfragen bei der Krankenkasse. 



3. Unterlagen bei der Krankenkasse einreichen

Alle nötigen Unterlagen erhalten Sie automatisch mit Ihrer Lieferung.
Unser Vertragspartner REHA PARTNER THOMAS GmbH übernimmt die Abwicklung mit Ihrer Krankenkasse.

✔ Nach Genehmigung durch die Kasse wird uns der Erstattungsbetrag überwiesen.
✔ Wir erstatten Ihnen dann den bewilligten Teil Ihrer Zahlung zurück (abzüglich Versand und ggf. Eigenanteil oder Abzügen durch die Krankenkasse).

🔁 Verlängerung der Mietdauer

  • Eine Verlängerung ist möglich – jedoch nur ab 4 Wochen Verlängerung
  • Dafür benötigen Sie ein neues Rezept
  • Verlängerung einfach und ohne Login über unsere Webseite

❗ Was tun bei Ablehnung durch die Krankenkasse?

      .   Wir unterstützen Sie beim Widerspruch – mit hoher Erfolgsquote

  • ⚠️ Keine Vorabklärung ohne unsere Unterlagen – das führt oft zu Ablehnungen.
    ✅ Wir haben bereits über 500 erfolgreiche Erstattungen begleitet.

  • Nutzen Sie unsere Erfahrungen und informieren sich >>hier<< über weitere Informationen.

📞 Sie haben noch Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter – auch telefonisch:

📱 WhatsApp: 0155 60363010
📞 Telefon: 0151 40117913
📧 E-Mail: info@mobi-roll.de


🧓 Hinweise für ältere oder internetunerfahrene Kundinnen und Kunden:

✔ Eine Bestellung ist immer erforderlich – auch mit Rezept
✔ Gerne helfen wir Ihnen am Telefon bei der Bestellung
✔ Die Krankenkasse erstattet die Miete nachträglich


 

Haben Sie Fragen?

Wir sind für Sie da! Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an – wir helfen Ihnen gerne weiter.

Bleiben Sie gesund!

Ihr Mobi-Roll Team


Bitte beachten:

Wir haben zwar sehr gute Erfahrungen mit der Kostenübernahme durch die Krankenkassen gemacht und über 500 Erstattungen für unsere Kunden erwirken können, jedoch weder eine vollständige noch eine teilweise Erstattung garantieren oder beeinflussen können. Sollte Ihre Krankenkasse eine Kostenübernahme ablehnen, müssten Sie gegen diese Entscheidung Einspruch einlegen. In den meisten Fällen ist bereits der erste Einspruch erfolgreich, in wenigen Fällen kann ein zweiter Einspruch erforderlich sein.

Leider ist es oft übliche Praxis der Versicherungen, zunächst eine Kostenübernahme abzulehnen – meist ohne nachvollziehbaren Grund. Wir raten davon ab, eigenständig eine „Vorabklärung“ bei Ihrer Krankenkasse vorzunehmen, da dies häufig zu unangemessenen und unberechtigten Ablehnungen führen kann, die lediglich dazu dienen, Kosten für die Krankenkasse zu sparen.