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Erstattung durch die Krankenkasse – So funktioniert es

Unser Modell Mobi-Roll (MR22) ist als Medizinprodukt gemäß der Medizinprodukteverordnung (EU) 2017/745 (MDR) zertifiziert und offiziell im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen gelistet (HMV-Nummer 22.50.02.0002).


❗ Wichtige Information: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel nur die Mietkosten (ohne Versandkosten). Ein Kauf wird normalerweise nicht erstattet.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Kostenübernahme

1. Bestellung und Antragstellung über unser Partner-Sanitätshaus

  • Bestellen Sie den Mobi-Roll MR22 in der Rubrik "Mieten" auf unserer Website.
  • Innerhalb von 2 Werktagen erhalten Sie das Hilfsmittel inklusive aller erforderlichen Unterlagen für Ihre Krankenkasse.
  • Die Bearbeitungsgebühren unseres Abrechnungspartners REHAPARTNER sind bereits in den Mietkosten enthalten.

❗ Wichtig: Eine Vorabklärung mit der Krankenkasse ohne unsere spezifischen Unterlagen kann die Erstattungswahrscheinlichkeit erheblich reduzieren.

🔹 Individuelle Konfigurationsmöglichkeiten:
Unter der Rubrik "Optionen" stehen Ihnen folgende Anpassungen zur Verfügung:

  • Sitzroller-Konfiguration (S-Paket)
  • Sitzsattel Optional
  • 12“ Luftbereifung für den Outdoor-Einsatz
  • Trommelbremsen Upgrade
  • Gehstützen-Halterungen für zusätzlichen Komfort

Warum Vorauszahlung notwendig ist:

  • Eine sofortige Lieferung ist durch Ihre Vorauszahlung gewährleistet.
  • Ohne Vorauszahlung kann die Genehmigung durch die Krankenkasse bis zu 6 Wochen dauern.

2. Rezept vom behandelnden Arzt einholen

  • Parallel zur Bestellung beantragen Sie bitte ein Rezept bei Ihrem Arzt.

👨‍⚕️ Wichtige Angaben auf dem Rezept:

  • Hilfsmittel: Mobi-Roll MR22
  • HMV-Nummer: 22.50.02.0002
  • Dauer der Miete: Mindestens 4 Wochen (Verlängerung jederzeit möglich)
  • Diagnose: Erkrankung/Verletzung sowie eine medizinische Begründung für den Einsatz des Hilfsmittels

📩 Lassen Sie Ihr Rezepte vorab prüfen per Foto an WhatsApp (0155 60363010) oder E-Mail (info@mobi-roll.de). So vermeiden Sie Fehler bei der Erstattung.

Unser Abrechnungspartner hinterlegt das Rezept, um die Erstattungsabwicklung zu beschleunigen.

3. Einreichung des Erstattungsantrags bei der Krankenkasse

  • Mit der Lieferung erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen für die Krankenkasse.
  • Diese senden Sie bitte direkt an REHAPARTNER (Kontaktdaten liegen Ihrer Lieferung bei).

4. Abrechnung mit der Krankenkasse

  • REHAPARTNER übernimmt die direkte Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.
  • Nach Genehmigung überweist REHAPARTNER den erstatteten Betrag an uns.
  • Wir erstatten Ihnen den entsprechenden Betrag – abzüglich Ihres Eigenanteils und der Versandkosten.

✅ Ihr Vorteil: Sie können den Mobi-Roll MR22 sofort nutzen, ohne auf eine langwierige Bearbeitung durch die Krankenkasse warten zu müssen.


Wichtige Hinweise zur Erstattungsfähigkeit

❗ Häufige Probleme bei der Erstattung:

  • Krankenkassen lehnen Anträge gelegentlich zunächst ohne detaillierte Begründung ab.
  • Eine eigenständige Vorabklärung ohne unsere Unterlagen kann die Erstattungswahrscheinlichkeit senken.
  • Bereits abgelehnte Anträge sind oft schwieriger erneut einzureichen.

💡 Empfehlung: Überlassen Sie die Abwicklung den Experten von REHAPARTNER, um Verzögerungen und Ablehnungen zu vermeiden.


Was passiert, wenn die Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnt?

  • Falls Ihre Krankenkasse die Übernahme ablehnt, empfehlen wir Ihnen, Einspruch einzulegen.
    • Erster Einspruch: Keine Begründung erforderlich -  Meist erfolgreich.
    • Zweiter Einspruch: mit persönlicher Begründung der Notwendigkeit -  In wenigen Fällen nötig, aber ebenfalls oft erfolgreich.


Haben Sie Fragen?

Wir sind für Sie da! Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an – wir helfen Ihnen gerne weiter.

Bleiben Sie gesund!

Ihr Mobi-Roll Team


Bitte beachten:

Wir haben zwar sehr gute Erfahrungen mit der Kostenübernahme durch die Krankenkassen gemacht und über 400 Erstattungen für unsere Kunden erwirken können, jedoch weder eine vollständige noch eine teilweise Erstattung garantieren oder beeinflussen können. Sollte Ihre Krankenkasse eine Kostenübernahme ablehnen, müssten Sie gegen diese Entscheidung Einspruch einlegen. In den meisten Fällen ist bereits der erste Einspruch erfolgreich, in wenigen Fällen kann ein zweiter Einspruch erforderlich sein.

Leider ist es oft übliche Praxis der Versicherungen, zunächst eine Kostenübernahme abzulehnen – meist ohne nachvollziehbaren Grund. Wir raten davon ab, eigenständig eine „Vorabklärung“ bei Ihrer Krankenkasse vorzunehmen, da dies häufig zu unangemessenen und unberechtigten Ablehnungen führen kann, die lediglich dazu dienen, Kosten für die Krankenkasse zu sparen.