Unser Modell Mobi-Roll (MR22) ist gemäß der Medizinprodukteverordnung (EU) 2017/745 (MDR) als Medizinprodukt zertifiziert (MDR-Nummer 22.50.02.0002) und im Katalog der Medizinprodukte gelistet. Im Folgenden erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie eine Erstattung durch die Krankenkassen beantragen können.
Bitte beachten Sie, dass die Krankenkassen in der Regel nur die Mietkosten übernehmen; ein Kauf wird normalerweise nicht erstattet.
Bitte beachten:
Wir haben zwar sehr gute Erfahrungen mit der Kostenübernahme durch die Krankenkassen gemacht, können jedoch weder eine vollständige noch eine teilweise Erstattung garantieren oder beeinflussen. Sollte Ihre Krankenkasse eine Kostenübernahme ablehnen, müssten Sie gegen diese Entscheidung Einspruch einlegen. In den meisten Fällen ist bereits der erste Einspruch erfolgreich, in wenigen Fällen kann ein zweiter Einspruch erforderlich sein.
Leider ist es oft übliche Praxis der Versicherungen, zunächst eine Kostenübernahme abzulehnen – meist ohne nachvollziehbaren Grund. Wir raten davon ab, eigenständig eine „Vorabklärung“ bei Ihrer Krankenkasse vorzunehmen, da dies häufig zu unangemessenen und unberechtigten Ablehnungen führen kann, die lediglich dazu dienen, Kosten für die Krankenkasse zu sparen.
Andere Mobi-Roll Modelle:
Wir erhalten häufig Anfragen zur Erstattungsfähigkeit anderer Modelle. Der Entscheidungsprozess hierfür ist sehr komplex, und unser Kooperationspartner kann daher nur beim zertifizierten MR-22 von hohen Erstattungsquoten ausgehen. Sollten Sie dennoch beabsichtigen, ein anderes Modell abzurechnen, weisen wir darauf hin, dass im Falle einer Ablehnung durch die Krankenkasse eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 75,- € zzgl. MwSt. von unserem Kooperationspartner erhoben wird. In einem solchen Fall senden wir Ihnen das entsprechende Übernahmeformular zu. Dieses reichen Sie dann nach Bestellung und Erhalt des Mobi-Rolls zusammen mit der positiven Entscheidung der Krankenkasse sowie dem Originalrezept, auf dem die Nutzungsdauer in Wochen vom Arzt angegeben ist, bei unserem Kooperationspartner ein.