Erstattung durch die Krankenkasse – So funktioniert es
Unser Modell Mobi-Roll (MR22) ist als Medizinprodukt gemäß der Medizinprodukteverordnung (EU) 2017/745 (MDR) zertifiziert und offiziell im Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen gelistet (HMV-Nummer 22.50.02.0002).
Wichtige Information: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur die Mietkosten (keine Versandkosten oder Ausrüstungsoptionen wie Gehstützhalterungen etc.). Ein Kauf wird normalerweise nicht erstattet.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Kostenübernahme
1. Bestellung und Antragstellung über unser Partner-Sanitätshaus
- Bestellen Sie den Mobi-Roll MR22 in der Rubrik "Mieten" auf unserer Website.
- Innerhalb von 2 Werktagen erhalten Sie das Hilfsmittel inklusive aller erforderlichen Unterlagen für Ihre Krankenkasse.
- Die Bearbeitungsgebühren unseres Abrechnungspartners REHA PARTNER THOMAS GmbH sind bereits in den Mietkosten enthalten.
Wichtig:
Eine Vorabklärung mit der Krankenkasse ohne unsere spezifischen
Unterlagen kann die Erstattungswahrscheinlichkeit erheblich reduzieren.
Individuelle Konfigurationsmöglichkeiten:
Unter der Rubrik "Optionen" stehen Ihnen folgende Anpassungen zur Verfügung:
- Sitzroller-Konfiguration (S-Paket)
- Sitzsattel Optional
- 12“ Luftbereifung für den Outdoor-Einsatz
- Trommelbremsen Upgrade
- Gehstützen-Halterungen für zusätzlichen Komfort
Bitte beachten Sie das diese individuellen Konfigurationsoptionen von den Krankenkassen nicht übernommen werden. Lediglich die Miete des Mobi-Roll MR22 mit der HMV-Nummer 22.50.02.0002 ist dafür geeignet.
Warum Vorauszahlung notwendig ist:
- Eine sofortige Lieferung ist durch Ihre Vorauszahlung gewährleistet.
- Ohne Vorauszahlung kann die Genehmigung durch die Krankenkasse bis zu 6 Wochen dauern.
2. Rezept vom behandelnden Arzt einholen
- Parallel zur Bestellung beantragen Sie bitte ein Rezept bei Ihrem Arzt.
Wichtige Angaben auf dem Rezept:
- Hilfsmittel: Mobi-Roll MR22
- HMV-Nummer: 22.50.02.0002
- Dauer der Miete: Mindestens 4 Wochen (Verlängerung jederzeit möglich)
- Diagnose: Erkrankung/Verletzung sowie eine medizinische Begründung für den Einsatz des Hilfsmittels

Lassen Sie Ihr Rezepte vorab prüfen per Foto an WhatsApp (0155 60363010) oder E-Mail (info@mobi-roll.de). So vermeiden Sie Fehler bei der Erstattung.
- WhatsApp: 0155-60363010
- E-Mail: info@mobi-roll.de
Unser Abrechnungspartner hinterlegt das Rezept, um die Erstattungsabwicklung zu beschleunigen.
3. Einreichung des Erstattungsantrags bei der Krankenkasse
- Mit der Lieferung erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen für die Krankenkasse.
- Diese senden Sie bitte direkt an REHA PARTNER THOMAS GmbH (Kontaktdaten liegen Ihrer Lieferung bei).
4. Abrechnung mit der Krankenkasse
- REHA PARTNER THOMAS GmbH übernimmt die direkte Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.
- Nach Genehmigung überweist REHA PARTNER THOMAS GmbH den erstatteten Betrag an uns.
- Wir erstatten Ihnen den entsprechenden Betrag – abzüglich Ihres Eigenanteils und der Versandkosten.
Ihr Vorteil: Sie können den Mobi-Roll MR22 sofort nutzen, ohne auf eine langwierige Bearbeitung durch die Krankenkasse warten zu müssen.
Wichtige Hinweise zur Erstattungsfähigkeit
Häufige Probleme bei der Erstattung:
- Krankenkassen lehnen Anträge gelegentlich zunächst ohne detaillierte Begründung ab.
- Eine eigenständige Vorabklärung ohne unsere Unterlagen kann die Erstattungswahrscheinlichkeit senken.
- Bereits abgelehnte Anträge sind oft schwieriger erneut einzureichen.
Empfehlung: Überlassen Sie die Abwicklung den Experten von REHA PARTNER THOMAS GmbH, um Verzögerungen und Ablehnungen zu vermeiden.
Wichtige Hinweise zur Mietzeitverlängerungen
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Bitte beachten Sie, dass – analog zur regulären Miete – eine Verlängerung der Mietdauer erst ab der vierten Woche möglich ist.
Um den Vorgang strategisch sinnvoll und korrekt einzuleiten, empfehlen wir, im Vorfeld Kontakt mit uns aufzunehmen, damit wir gemeinsam die weiteren Schritte abstimmen können.
Was passiert, wenn die Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnt?
- Falls Ihre Krankenkasse die Übernahme ablehnt, empfehlen wir Ihnen, Einspruch einzulegen.
- Erster Einspruch: Keine Begründung erforderlich - Meist erfolgreich.
- Zweiter Einspruch: mit persönlicher Begründung der Notwendigkeit - In wenigen Fällen nötig, aber ebenfalls oft erfolgreich.
Haben Sie Fragen?
Wir sind für Sie da! Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an – wir helfen Ihnen gerne weiter.
Bleiben Sie gesund!
Ihr Mobi-Roll Team
Bitte beachten:
Wir haben zwar sehr gute Erfahrungen mit der Kostenübernahme durch die Krankenkassen gemacht und über 400 Erstattungen für unsere Kunden erwirken können, jedoch weder eine vollständige noch eine teilweise Erstattung garantieren oder beeinflussen können. Sollte Ihre Krankenkasse eine Kostenübernahme ablehnen, müssten Sie gegen diese Entscheidung Einspruch einlegen. In den meisten Fällen ist bereits der erste Einspruch erfolgreich, in wenigen Fällen kann ein zweiter Einspruch erforderlich sein.
Leider ist es oft übliche Praxis der Versicherungen, zunächst eine Kostenübernahme abzulehnen – meist ohne nachvollziehbaren Grund. Wir raten davon ab, eigenständig eine „Vorabklärung“ bei Ihrer Krankenkasse vorzunehmen, da dies häufig zu unangemessenen und unberechtigten Ablehnungen führen kann, die lediglich dazu dienen, Kosten für die Krankenkasse zu sparen.